Wer kostenfreie Bilder nutzt, sollte das Kleingedruckte der Nutzungsverträge genau lesen und außerdem beachten, dass es grundsätzliche Bilderrechte gibt, auf die nicht zwingend hingewiesen wird.

Viele Websites und Online-Redaktionen verwenden kostenlose lizenzfreie Bilder. Bilder-Portale, wie Pixabay, Pexels, Stockata oder Unsplash, bieten Millionen von Fotos gratis zum Download an. Aber lassen sich diese Bilder für alle Zwecke nutzen, ohne Urheberrechte und Lizenzbedingungen zu verletzen? Leider lauern bei der Verwendung kostenloser lizenzfreier Bilder einige Fallen und die Rechtslage ist keineswegs immer eindeutig. Wer kostenfreie Bilder nutzt, sollte das Kleingedruckte der Nutzungsverträge genau lesen und außerdem beachten, dass es grundsätzliche Bilderrechte gibt, auf die nicht zwingend hingewiesen wird.

 

Unterschiede bei Creative-Commons-LizenzeN

Creative Commons (CC) ist eine weltweite gemeinnützige Organisation, die verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mit denen ein Autor der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an Fotos und anderen Werken gewähren kann (Quelle: Wikipedia). Die jeweiligen Lizenzverträge sind durch bestimmte Kürzel gekennzeichnet und kombinieren dabei unterschiedliche Nutzungsbedingungen. Hier ein Überblick, was die Kürzel bedeuten (Quelle: https://creativecommons.org):

CCO: Verbunden mit diesem Kürzel sind eine freie kommerzielle Nutzung und eine freie Bearbeitung des Bildes, wobei kein Bildnachweis nötig ist. Damit verzichtet ein Autor auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, soweit das gesetzlich möglich ist. Das Werk darf kopiert, verändert und verbreitet werden. Allerdings dürfen dabei keine Patente oder Markenschutzrechte angetastet werden. Ebenso dürfen die Rechte anderer Personen am Werk, wie etwa Öffentlichkeitsrechte oder Privatsphärenschutz, nicht verletzt werden.

CC BY: Bilder dürfen kommerziell verwendet und frei bearbeitet werden. Bedingung ist jedoch, dass der Name des Urhebers genannt wird. Ebenso muss ein Link zur Lizenz beigefügt und angegeben werden, ob Änderungen am Bild vorgenommen wurden.

CC BY-SA: Auch hier sind freie kommerzielle Nutzung und freie Bearbeitung erlaubt, wenn gleichzeitig der Urheber des Bildes genannt wird. Zusätzlich stehen die Buchstaben SA für „Share Alike", was bedeutet, dass das Bild unter gleichen Bedingungen weitergegeben und nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreitet werden darf.

CC BY-NC: NC steht für „Non Commercial" und Bilder mit diesem Zusatz dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Eine Verbreitung oder Vervielfältigung ist mit dieser Lizenz ansonsten weiterhin in jedwedem Format oder Medium erlaubt.

CC BY-NC-SA: Bei dieser Lizenz ist ebenfalls keine kommerzielle Nutzung des Bildes erlaubt. Es darf jedoch frei bearbeitet werden, wenn der Urheber genannt wird und die Weitergabe unter gleichen Bedingungen erfolgt.

CC BY-NC-ND: Dieses Kürzel steht für eine stark eingeschränkte Nutzung des Bildes. Die kommerzielle Verwendung ist verboten und die Buchstaben ND stehen für „No Derivatives", weshalb das Bild nicht bearbeitet oder verändert werden darf. Ebenso muss hier der Urheber des Bildes genannt werden.

In den Richtlinien von Creative Commons wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die CC-Lizenzen keinerlei Garantien gegeben werden und auch keine Gewähr geleistet wird. Die Lizenz verschafft dem Nutzer also möglicherweise nicht alle Erlaubnisse, die er für die jeweilige Nutzung benötigt. Es können beispielsweise andere Rechte wie Persönlichkeits- und Datenschutzrechte zu beachten sein, die unter Umständen eine Nutzung des Materials beschränken.

Fallen und mögliche Strafen

Wie onlinemarketing.de berichtet, gibt es seit Jahren „Fallensteller", die Bilder unter der CC-Lizenz anbieten und dann darauf spekulieren, dass Nutzer Fehler bei der Namensnennung oder der Quellenangabe machen. Anschließend versuchen diese Anbieter Kapital daraus zu schlagen, indem sie Abmahnungen schreiben, wenn der Name des Fotografen fehlt, etwas in der Bildbeschreibung falsch ist oder der Link nicht mit dem korrekten Hinweis auf die Lizenz gesetzt wurde.

Ebenso ist nicht jedem bekannt, dass gemäß Presse- und Urheberrecht in der Regel der Name des Fotografen genannt werden muss, wenn das Bild zu einer redaktionellen Nachricht gehört oder kommerziell genutzt wird. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur, wenn die Nutzungsvereinbarung etwas anderes besagt.

Bei fehlender Namensnennung und anderen geahndeten Verstößen gegen Bilder-Lizenzen und -Nutzungsbedingungen können Entschädigungskosten bis zu 1.500 Euro anfallen (Quelle: https://onlinemarketing.de).

FAZIT

Wer kostenlos lizenzierte Bilder nutzt, sollte sehr sorgfältig prüfen, ob bei einer Veröffentlichung alle Nutzungsvereinbarungen eingehalten und ob dadurch keine Marken- oder Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden. Die Herkunft des Bildes, die Lizenz und der dazugehörige Link sollten für eine mögliche Überprüfung dokumentiert werden. Bei angemessener Sorgfalt spricht nichts gegen eine Nutzung kostenlos lizenzierter Bilder.

 

Mit Bildern wird Werbung anschaulicher und präsenter. Gerne beraten wir Sie zu den für Sie passenden Werbemöglichkeiten auf Social Media, in Suchmaschinen oder mit einer neue Homepage. Unsere Experten schnüren Ihnen Ihr individuelles Online-Marketing-Paket. Fragen Sie uns einfach.

Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren!


Terminbuchung Button

 

Sie möchten regelmäßig über aktuelle und spannende Trends im Online-Marketing informiert werden?
Dann melden Sie sich gleich für unseren Newsletter an: